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ARZTARBEITSRECHT


Arztarbeitsrecht

Das Arztarbeitsrecht beschäftigt die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dieser Branche nicht nur mit den Bereichen, die in jedem Arbeitsverhältnis problembehaftet sind. Zahlreiche Sonderregeln, Besonderheiten des ärztlichen Arbeitsplatzes aber auch besondere Tarifverträge schaffen weitergehende Problem. Hier sind vor allem die Bereitschaftsdienste, Arbeitsbedingungen, aber auch Besonderheiten für die Beschäftigung von Schwangeren in Gefahrbereichen hervorzuheben.

Wir beraten und vertreten Kliniken und deren Vorstände oder Geschäftsführer, Praxen, leitende Angestellte und Ärzte von Beginn bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Für unsere Mandanten entwerfen wir passende Arbeitsverträge, beraten bei (beabsichtigten) Abmahnungen, Freistellungen oder Kündigungen, verhandeln über Abfindungen und vertreten, falls erforderlich, Ihre Interessen vor Gericht.